Statuten
| Satzung | Jugendordnung | Turnierordnung | Ehrenordnung |
Turnierordnung
Stand 27.09.2000
I. Allgemeines
1. Für alle Turniere des SC 1957 Bad Königshofen (SC 1957) gelten,
soweit diese Turnierordnung (TO) nichts anderes bestimmt, nacheinander
- die TO des Unterfränkischen Schachverbandes (USV)
- die TO des Bayerischen Schachbundes (BSB)
- die TO des Deutschen Schachbundes (DSB)
- die Regelwerke des Weltschachbundes (FIDE).
2. Für Damen, Senioren, Jugendliche und Schüler gilt Absatz 1 sinngemäß.
3. Bei allen Veranstaltungen des SC 1957 gilt absolutes Rauchverbot.
II. Spielberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder und regelmäßige Besucher des Trainingsabend. Darüberhinaus kann die Turnierausschreibung andere Bestimmungen erlassen. Härtefälle entscheidet die Vorstandschaft.
III. Turnierleitung
1. Der Spielleiter ist verantwortlich für die Durchführung des Turniers. Er ist Turnierleiter und Schiedsrichter im Sinne dieser TO. Er kann sich von geeigneten Personen vertreten lassen. Er entscheidet in Streitfällen.
2. Als Turnierleiter sollten wenn möglich geprüfte Turnierleiter oder Schiedsrichter eingesetzt werden. Sollte diese Qualifikation fehlen, sollte sie umgehend angestrebt werden.
3. Es sollten jährlich folgende Turniere gespielt werden:
- Vereinsmeisterschaft
- Stadtmeisterschaft (offen für alle aus dem Altlandkreis und Spieler lt.
II.)
- Weihnachtsblitzturnier
4. Es wird ein Turnierausschuß bestehend aus drei Personen, gebildet. Dieser entscheidet bei Streitfällen. Diese Entscheidung ist entgültig.
5. Partien können durch Absprache der beiden Spieler vorgespielt werden, ein nachspielen ist nicht möglich.
6. Wer nach einer Stunde ab geplanten Spielbeginn nicht anwesend ist, hat die Partie verloren.
Bad Königshofen, den 27.09.2000






