Statuten
| Satzung | Jugendordnung | Turnierordnung | Ehrenordnung |
Jugendordnung
Stand 30.03.2001
§ 1
Die Vereinsjugend führt den Namen »Schachjugend Bad Königshofen«. Der Sitz der Vereinsjugend ist Bad Königshofen.
§ 2
Die Vereinsjugend ist Teil des »Schachclubs 1957 Bad Königshofen« und erkennt dessen Satzung an. Die Vereinsjugend ist kein eigenständiger Verein.
§ 3
Die Organe der Vereinsjugend sind:
- Die Jugendvollversammlung
- der Jugendausschuß
§ 4
Einmal im Jahr, in der Regel einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung, beruft der Jugendausschuß alle jugendlichen Mitglieder bis zum Alter von 18 Jahren zur Jugendvollversammlung ein. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen des Vereins, ab Vollendung des siebenten Lebensjahres. Ebenfalls stimm- und wahlberechtigt sind die Jugendübungsleiter und Jugendtrainer sowie der Vereinsjugendleiter und sein Stellvertreter.
Aufgaben der Jugendvollversammlung:
a) Wahl des Vereinsjugendleiters und dessen Stellvertreters für zwei Jahre
(beide mindestens 18 Jahre alt)
b) Wahl der Jugendsprecher (einen weiblichen und einen männlichen; maximal
18 Jahre alt)
c) Wahl weiterer Vertreter für spezielle Aufgabenbereiche
d) Änderung der Jugendordnung
e) Festlegung von Schwerpunkten der Jugendarbeit
f) Vorschläge für das Jahresprogramm
g) Verabschiedung des Jugendetats
Die Jugendvollversammlung ist beschlußfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß (schriftlich) und fristgerecht (vier Wochen vorher) eingeladen wurde. Die Jugendvollversammlung wird beschlußunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, daß die Beschlußunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt worden ist. Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Mitglieder der Jugendorganisation haben je eine nicht übertragbare Stimme.
§ 5
Der Jugendausschuß besteht aus:
a) dem Vereinsjugendleiter
b) dem Stellvertreter
c) den Jugendsprechern
d) den Jugendtrainern und -betreuern (max. 3 Personen)
e) weiteren Vertretern für spezielle Aufgabenbereiche
Der Jugendausschuß zeichnet verantwortlich für die Jugendarbeit des Vereins und führt die von der Jugendversammlung gestellten Aufgaben durch. Den Vorsitz übernimmt der Vereinsjugendleiter. Dieser vertritt die Jugend des Vereins im Gesamtvorstand mit Sitz und Stimme.
Aufgaben des Jugendausschusses sind:
a) Betreuung der Jugendlichen auf allen Gebieten
b) Koordinierung der gesamten Jugendarbeit
c) Pflege der Gemeinschaft und Förderung jugendgemäßer Geselligkeit
d) Herstellung eigener Verbindungen zu den Eltern der Jugendlichen, zu anderen
Vereinen, zu überörtlichen
Sportgremien und zu den Organen der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
e) Aufstellen und durchführen eines Jahresprogramms
f) Einberufung der Jugendvollversammlung
Der Jugendausschuß erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendvollversammlung. Der Jugendausschuß ist für seine Beschlüsse der Jugendvollversammlung und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
Der Jugendausschuß entscheidet über die Verwendung der der Jugend zufließenden Mittel. Am Ende des Rechnungsjahres ist eine Abrechnung vorzulegen. Über die Tätigkeit ist vom Vereinsjugendleiter ein Jahresbericht abzufassen und dem Vereinsvorstand vorzulegen.
§ 6
Der Jugendausschuß kann bei Verfehlungen von Jugendlichen insbesondere gegen die Interessen des Vereins beim Vorstand den Antrag stellen, Maßnahmen im Sinne der Vereinssatzung zu ergreifen.
§ 7
Änderungen dieser Ordnung werden von der Jugendvollversammlung beschlossen. Soweit dadurch eine Satzungsänderung notwendig ist, ist die geänderte Jugendordnung der Mitgliederversammlung des Vereins zur Bestätigung vorzulegen.
Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Bestimmungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.
Bad Königshofen, den 30. März 2001






